Abrechnung
Abrechnung
Ich erfülle auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für mich stets höchste Priorität.
Pflegekassen und Krankenkasse
Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach §45a Abs. 1 SGB XI in Verbindung mit § 12 Abs. 1 und 2 AnFöVo liegt vor. Somit ist eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich.
Hierfür kommt die Verhinderungspflege in Betracht und ab Pflegegrad I kann auch über den monatlichen Entlastungsbetrag (125,-€) abgerechnet werden.
Sind die vorhandenen Budgets bereits durch die Leistungen eines Pflegedienstes ausgeschöpft, wird die Leistungen privat in Rechnung gestellt.
Privatzahler
Natürlich können Sie alle Angebote auch als Privatzahler in Anspruch nehmen.
Sie können die anfallenden Kosten ggf. anteilig von Ihrer Steuer absetzen. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater!
Hinweis: Meine Dienstleistungen sind nach §4 Nr. 16g und 16l UStgG von der Umsatzsteuer befreit.
Sie interessieren sich für meine Serviceleistungen? Ich bin stets für Sie da!
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Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötige ich genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie mir mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmöglichste Unterstützung.