Natürlich können Sie alle Angebote auch als Privatzahler in Anspruch nehmen.
Sie können die anfallenden Kosten ggf. anteilig von Ihrer Steuer absetzen. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater!
Hinweis: Meine Dienstleistungen sind nach §4 Nr. 16g und 16l UStgG von der Umsatzsteuer befreit.